Am 19. Februar 2025 hat der Oberste Gerichtshof klargestellt: Kreditbearbeitungsgebühren sind in vielen Fällen rechtswidrig.
Für tausende Kreditnehmer ergibt sich dadurch die Chance, unrechtmäßig bezahlte Gebühren zurückzufordern – oft mehrere hundert oder sogar tausende Euro.
Doch viele Betroffene wissen nicht, wie sie ihre Ansprüche geltend machen können – oder fürchten hohe Kosten und rechtliche Hürden.
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